Schutz des Begriffs "Cuvée" im deutschsprachigen Raum
Wie schon angedeutet, geht es aber um mehr als nur den Klang des Begriffs. Neben der Regel, dass im deutschsprachigen Raum nur Verschnitte als "Cuvée" bezeichnet werden dürfen, gibt es noch ein paar weitere interessante Regulierungen.
Wenn ein Verschnitt bzw. eine Cuvée nur aus zwei Rebsorten besteht, gestattet das deutsche Gesetz die gleichberechtigte Angabe der zwei Sorten auf dem Etikett. Zum Beispiel gehört es zum guten Ton, bei der in Deutschland immer beliebter werdenden Cuvée aus Chardonnay und Weißburgunder auch beide Sorten auf dem Etikett zu nennen.
Wurde eine Cuvée jedoch aus drei oder mehr Rebsorten assembliert, dürfen sie nicht mehr einzelstehend auf dem Etikett genannt werden. Diese Art von Weinerzeugnis kann auch als "Gemischter Satz" bezeichnet werden.
Weiterhin ist es in Deutschland verboten, Weine aus bestimmten Kategorien miteinander zu vermischen. So dürfen Qualitäts- und Tafelweine nicht assembliert werden. Genauso ist es unzulässig, Qualitätsweine aus unterschiedlichen Regionen miteinander zu mischen. Zuletzt dürfen Weine mit Prädikat nur dann zu einer Cuvée vermischt werden, wenn sie zur selben Prädikatsstufe gehören. Werden Weine mit verschiedenen Prädikatsstufen assembliert, sinkt das Prädikat der Cuvée auf die jeweils niedrigste Stufe.
Ebenfalls spannend ist in diesem Zusammenhang die europaweite Gesetzgebung zum sogenannten "bezeichnungsunschädlichen Verschnitt". Für die meisten Weine erlaubt der Gesetzgeber das Beimengen von bis zu 15 % eines weiteren Weins, ohne dass Winzer dies deklarieren müssen. Diese 15 % gelten im Fachjargon als "bezeichnungsunschädlich". Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland oder jedem anderen Land der Europäischen Union stünde dann beispielsweise nur "Sauvignon Blanc" auf dem Etikett, während die Winzer vielleicht bis zu 15 % einer anderen Rebsorte beigemischt haben.
Diese europäische Gesetzgebung gilt allerdings nicht immer für sogenannte Herkunftsweine. Einige Herkunftsweine bestehen zu 100 % aus einer Rebsorte; Chablis zum Beispiel besteht vollständig aus Chardonnay. Jedoch gibt es auch bei den Herkunftsweinen Flexibilität. Manche Herkunftsgebiete haben flexiblere Regeln als andere. Zum Beispiel kann ein Soave genauso zu 100 % wie zu 70 % aus der Garganega-Traube bestehen.
Unabhängig von der Bezeichnung wird eine Cuvée immer aus Trauben derselben Farbe hergestellt. Aus weinrechtlichen Gründen gibt es deshalb eine Weißwein Cuvée oder eine Rotwein Cuvée.